Diese Bilder und ähnliche Unterrichtsmaterialien werden unseren Kindern und Jugendlichen an den Schulen im Rahmen des Sexualpädagogik-Unterrichts gezeigt. Links das Bild vom Buch „Woher komme ich her?“ für 5-Jährige.
Denn es geht um viel
Wie es in Artikel 26 (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt: „In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung zu bestimmen.“ In Artikel 2, 1 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskommission wird zudem festgeschrieben, dass der Staat das Recht der Eltern zu achten hat, nämlich „die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.
Denn die Familie ist der erste und zentrale Ort, in dem ein Kind oder ein Jugendlicher über das Thema Sexualität lernt oder erfährt. Lehrer und Erzieher sind hier eine wichtige Stütze, um Kinder und Jugendliche auf diesem Prozess der Reifung zu begleiten, doch darf dies nicht in einer Missachtung anerkannter Menschenrechte der Eltern geschehen.
Unsere Kleinsten sind keine „Sexobjekte“. Sie bedürfen unseres Schutzes und dürfen nicht auf Sexualität reduziert werden.
Erste sexuelle Handlungen (wie z.B. gegenseitige Berührungen) – wie sie in diesem Alter aus Neugierde in unterschiedlicher Ausprägung vorkommen – sollen daher im Kindergartenalter nicht bewusst gefördert oder bestärkt werden. Diese kindliche Neugierde ist ein wichtiger Teil des Entwicklungsprozesses und soll nicht in einer Frühsexualisierung unserer Kleinsten münden.[1]Leider zeigt uns die Praxis (etwa durch die Ermutigung zu gegenseitigen „Doktorspielchen“), dass dies jedoch gegenwärtig an vielen – staatlichen wie kirchlichen – Kindergärten der Fall ist.[2] Die nicht altersgerechten Unterrichtsmaterialien für diese Altersstufe sind daher entsprechend anzupassen, um mögliche emotionale, psychische und psychosoziale Schäden zu verhindern.
Im Rahmen dieses Unterrichts sollen die Kinder über die biologischen und entwicklungspsychologischen Erkenntnisse des eigenen Körpers und der Fortpflanzung altersgerecht und sensibel informiert werden. Darüber hinaus gehende Inhalte – z.B. visuelle Darstellung und Erklärung sämtlicher Sexpraktiken und Selbstbefriedigungsmethoden über Kompetenzvermittlung, praktische Lernräume und Gruppenübungen – sollen nicht Gegenstand der Sexualpädagogik in diesem Alterssegment sein. Dies hat geführt und führt – wie die Praxis an vielen Schulen zeigt – zu Verwirrung, Desorientierung, Verstörung sowie zu weitreichenden psychosozialen Folgeschäden für unsere Kinder.[3]
Sexualpädagogik dient der umfassenden Entwicklung zu reifen und selbständigen Persönlichkeiten unserer Kinder. Sexualpädagogik darf daher nicht auf die bloße Kenntnis und Anwendung sexueller Praktiken reduziert werden, sondern in ihrer Ganzheit erfasst und vermittelt werden. Dies fordert eine Integration aller biologischen, psychologischen, gesellschaftlichen, emotionalen und seelischen Aspekte in den Unterricht. Sexualität darf auch nicht entkoppelt von den vielschichtigen Dimensionen von Liebe und Beziehung aufgefasst werden. Nur so können Jugendliche zur Liebesfähigkeit hingeführt werden, die notwendig ist, um später ein erfülltes Sexualleben zu führen.
Vor allem Pädagogen der Primärstufe aber auch der höheren Schulstufen sollen durch entsprechende Aus- und Fortbildungen alle notwendigen Kompetenzen für die Abhaltung der Sexualpädagogik an den Schulen erhalten. Sie kennen ihre Schüler am besten und sind aufgrund ihres Engagements und ihrer Beziehung zu den Schülern in der jeweiligen Klasse am besten geeignet, bei Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Sexualität zu fördern und die Multidimensionalität dieses Themas stärker ins Bewusstsein zu rücken.
Die aktuellen Erlässe sollen an das geltende Schulorganisationsgesetz angepasst werden, wonach sich der Schulunterricht an den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie den Werten des Wahren, Guten und Schönen auszurichten hat. Wir fordern auch eine Bekräftigung des anerkannten Menschenrechts der Eltern, über die Art der ihren Kindern zuteilwerdende Bildung zu entscheiden, sowie die Sicherstellung des Unterrichts entsprechend ihrer religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen seitens des Staates, um möglichen Missachtungen vorzubeugen.
[1] Karla Etschenberg, Stellungnahme zu den „Standards für die Sexualisierung in Europa“ Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Köln 2011): http://www.k-etschenberg.de/resources/Stellungnahme+zu+den+Standards+f$C3$BCr+die+Sexualaufkl$C3$A4rung+in+Europa.pdf; Christian Spaemann, Hintergrund und gesellschaftliche Auswirkungen einer schulischen „Sexualpädagogik der Vielfalt“. In: Arnd Uhle (Hg.), Sexuelle Vielfalt –Gegenstand staatlicher Erziehung? Grund und Grenzen der Sexualpädagogik in der staatlichen Schule (Berlin 2016) S.41-77: http://www.spaemann.com/fileadmin/templates/christian/pdf/Christian_Spaemann_-_Sexualpaedagogik_der_Vielfalt_-_Kopie.compressed.pdf; Silvia Behrendt, Sexualpädagogik im Kontext der Schule. Über die Notwendigkeit zur Lösung einer Diskrepanz. In: Schule & Recht No.1 (Jg. 2019) 36-40: https://www.oegsr.at/downloads/newsletter-2019-1.pdf
[2] http://www.selbstbewusst.at/was-bieten-wir/fuer-schulen-und-kindergaerten/fuer-schulen-und-kindergaerten-2/; oder auch hier: https://www.kath.net/news/69404
[3] Christian Spaemann, Hintergrund und gesellschaftliche Auswirkungen einer schulischen „Sexualpädagogik der Vielfalt“. In: Arnd Uhle (Hg.), Sexuelle Vielfalt –Gegenstand staatlicher Erziehung? Grund und Grenzen der Sexualpädagogik in der staatlichen Schule (Berlin 2016) S.41-77: http://www.spaemann.com/fileadmin/templates/christian/pdf/Christian_Spaemann_-_Sexualpaedagogik_der_Vielfalt_-_Kopie.compressed.pdf