In den letzten Beiträgen haben wir einiges zu den WHO-Standards, den Erlässen des Bildungsministeriums und deren Auswirkungen auf den Unterricht in Kindergärten und Volksschulen in Österreich erfahren.
Im folgenden Beitrag wird klar, wie der Same, der im Kleinen und Verborgenen gelegt wird, sich in der Sekundarstufe der österreichischen Schulen zu einem wilden Baum entfaltet hat. Treten Kindergarten- und Volksschulkinder noch durch subtilere Methoden mit den Prinzipien der „Frühsexualisierung“ in Kontakt, so geschieht dies nun auf offene und teilweise erschreckende Art und Weise. Die folgenden ausgewählten Ausschnitte aus dem im Schulunterricht häufig eingesetzten und berüchtigten Film „Sex We Can?!“, produziert vom Österreichischen Institut für Sexualpädagogik und Sexualtherapie (ISP) und unterstützt vom Bildungsministerium, verdeutlichen sehr gut, wie offen und wie erschreckend:
Ausschnitte aus dem Film „Sex, We can?!“
Ab einem Alter von 12 empfohlen (siehe das Manuel zum Film, S. 3,) werden unsere Kinder in der Schule animierter pornografischer Darstellungen ausgesetzt. Abgesehen von der Frage, inwiefern das Zeigen solcher Filme und Bilder unter die jeweiligen Jugendschutzgesetze der einzelnen Bundesländer fällt (so ist etwa das Jugendschutzgesetz in Oberösterreich eindeutig, was das Vorführen von Medien mit pornografischen Darstellungen betrifft – wäre es interessant zu wissen, wie viele Eltern von solcher Praxis wissen und dieser zustimmen. Was ist mit den vielen Kindern und Jugendlichen, die Sexualität mit Liebe, Intimität und Familie verbinden? Es eine Sache, ob diese Kinder und Jugendlichen durch den Umgang mit Gleichaltrigen oder älteren Geschwistern erstmals mit einer rein körperlichen und oberflächlichen Darstellung von Sexualität im Rahmen der Pornografie in Berührung kommen. Ein anderes ist es, wenn dies im offiziellen Unterricht der Schule geschieht.
Taucht man etwas tiefer ein in die Welt der derzeitigen Sexualpädagogik an Schulen der Sekundarstufe, so stellt man mit Erschrecken fest, dass es sich bei obigem Film nicht um einen unglücklichen Einzelfall handelt, sondern die hinter diesem Film stehende Philosophie der rein auf physischem Lustgewinn ausgerichtete Sexualität großflächig vorangetrieben und praktiziert wird. So finden sich etwa in der Broschüre „Erster Sex und große Liebe“, offiziell unterstützt vom damaligen Österreichischen Jugend- und Familienministerium (!), die wie der „Sex We Can?!“-Film gerne als Unterrichtsmaterial benutzt wird, Beschreibungen verschiedener Sexualpraktiken und Abbildungen unterschiedlichster „Sex-Stellungen“:
Aus „Erster Sex und große Liebe„, Seite 54/55, 2. Auflage, März 2017
Die Frage, ob es für Kinder und Jugendliche gut und fördernd sei, im Zuge des staatlichen Schulunterrichts tatsächlich über „Gruppensex“ und „Gangbang“ sowie alle physisch möglichen Sex-Stellungen zu lernen, sollte gar nicht gestellt werden müssen. Und dennoch geschieht dies Jahr für Jahr an Tausenden österreichischen Schulen.
Doch bezieht sich dieses Problem nicht nur auf die eingesetzten Unterrichtsmaterialien. Wirksam werden diese erst durch den eigentlichen Unterricht. Und dieser wird häufig nicht von den Lehrern selbst durchgeführt, sondern im Rahmen von Workshops durch außerschulische Vereine und Experten, die häufig ohne Wissen der Eltern und ohne Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen (ein Grund für den Erlass des Rundschreibens aus dem vergangenen Jahr) ganz offen in die Welt der Erwachsenensexualität einführen, mehr „Sexualaufklärung“ als kindgerechte Sexualpädagogik durchführen, so etwa durch das Unterrichten von Sexualpraktiken und Sextechniken:
Ausschnitt aus www.liebe-usw.at
Unabhängig davon, wie man als Erwachsener zu diesen Themen selbst grundsätzlich steht, und wie schädigend solch Unterricht für die weitere Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen ist, so ist eines klar: Es besteht eine große Gefahr der Verletzung der gebotenen staatlichen Neutralität und des Indoktrinationsverbotes im Schulunterricht, wenn Kinder und Jugendliche offenkundig einer „hedonistisch“ orientierten Sexualaufklärung einseitigen ausgesetzt werden.
Ebenso können wir auch eine besorgniserregende Umgehung der Elternrechte beobachten, schließlich widerspricht solch weltanschaulich eindeutig zuordenbare „Sexualaufklärung“ dem in Artikel 2, 1 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskommission garantierten Recht der Eltern, dass der Staat zu achten hat, „die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen“ sicherzustellen. Dieses Recht ist in Österreich verfassungsmäßig verankert. Über beide Punkte hat etwa Dr. Silvia Behrendt, Expert Legal Consultant der WHO, ausführlich geschrieben und gut dargelegt, wie Theorie (wie sie in den Schulerlässen dargelegt wird) und Praxis der derzeitigen Sexualpädagogik eine ernstzunehmende Gefahr für Schüler und Eltern darstellen.
Man kommt nicht umhin, sich die Frage zu stellen, wie viele christliche, jüdische oder muslimische Eltern tatsächlich wissen, wie ihre Kinder in der Schule auf solch einseitige, oberflächliche und eine das rein körperliche Vergnügen fixierte Weise in den so intimen Bereich der Sexualität eingeführt werden und sie dem zustimmten, wenn sie davon wüssten. Es stellt sich aber auch grundsätzlich die Frage, ob selbst nicht-religiöse Eltern in der Mehrheit mit der momentanen Situation einverstanden wären, wenn sie davon wüssten. Eine im letzten Jahr durchgeführte österreichweite Umfrage zeigt, dass wohl eher das Gegenteil der Fall zu sein scheint. Nur 6,4 Prozent der Österreicher wünschen sich, dass ihre Kinder im Unterricht überhaupt mit den Themen Sexualpraktiken und Lustoptimierung konfrontiert werden. Zieht man noch das österreichische Schulorganisationsgesetz hinzu, nachdem sich die Schulerlässe eigentlich richten sollten, so erscheint die derzeitige Lage der Sexualpädagogik an österreichischen Schulen noch problematischer. Schließlich heißt es in § 2 des Schulorganisationsgesetzes
„§ 2. Aufgabe der österreichischen Schule
Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.“
So kann man schließen, dass an Österreichs Schulen, besonders der Sekundarstufe, eine ernste Gefahr besteht, dass Sexualpädagogik mehr „Sexualaufklärung“ zu sein scheint, dass sie gegen das Indoktrinierungsverbot und Elternrechte verstößt, dass Inhalte vermittelt werden, die die Mehrheit der Österreicher nicht im Schulunterricht vermittelt sehen möchte und zu guter Letzt gegen das Schulorganisationsgesetz grundsätzlich zu verstoßen scheinen. Öffentliche Aufklärung und Bereinigung dieser teilweise erschreckenden Missstände sind somit unumgänglich. Zum Wohl der Kinder und aus Respekt vor den Menschenrechten.
Jan Ledóchowski
Präsident der Plattform Christdemokratie